Haus & Grund Weinheim e.V.
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Vortrag am 23. November 2023

„Sicherheit - rund um die Immobilie - Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle informiert über Einbruchschutz“

Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen, ob jung oder alt, einen großen Schock. Dabei macht den Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden.

Eingebrochen wird meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren. Oft bleibt es allerdings nur beim Einbruchsversuch, also beim gescheiterten Einbruch. Bundesweit wurde ein Anstieg der Versuche registriert, vielfach aufgrund des Einbaus oder der Nachrüstung sicherungstechnischer Maßnahmen.

In dem Vortrag wird auf die Arbeitsweise der Einbrecher eingegangen, diverse Schwachstellen am Haus oder der Wohnung aufgezeigt und dargestellt wie man sich mit mechanischen Sicherungen gegen Einbruch schützen kann.

Einbruchschutz

Wie kann man sich vor Einbrüchen in Haus und Wohnung schützen?

  • Auch wenn Sie ihre Wohnung oder ihr Haus nur kurz verlassen, ziehen Sie die Tür nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie immer zweifach ab - auch die vorhandenen Zusatzschlösser.
  • Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie öffnen. Ein angebrachter Sperrbügel ist hier sehr hilfreich.
  • Achten Sie auf Fremde im Haus, bei den Nachbarn oder auch in Ihrem Wohngebiet. Scheuen Sie sich nicht Unbekannte direkt anzusprechen. Bei verdächtigen Personen können Sie jederzeit die Polizei über Notruf verständigen.
  • Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch wenn Sie nur kurz weg sind. Einbrecher brauchen nur wenige Minuten! Vorsicht! Ein gekipptes Fenster ist sehr leicht zu öffnen und daher für Einbrecher ein offenes Fenster.
  • Rollläden sollten in der Nacht - und nach Möglichkeit nicht tagsüber - geschlossen sein. Sie wollen ja nicht schon auf den ersten Blick signalisieren, dass Sie nicht zu Hause sind.


Haus & Grund Weinheim lädt alle Interessierten ganz herzlich zu diesem Vortrag ein. Auch Nichtmitglieder sind willkommene Gäste.

Weitere Informationen über Haus & Grund: Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Weinheim und Umgebung e.V., Luisenstr. 22, 69469 Weinheim, Telefon: 06201 13040, , www.haus-und-grund-weinheim.de

Referentin (voraussichtlich): Patricia Wickert, Referat Prävention der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg
Termin: 23.11.2023
Vortragsbeginn: 18:00 Uhr.
Veranstaltungsort: Rolf-Engelbrecht-Haus, Breslauer Str.40/1, 69469 Weinheim-Weststadt

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!

Rückblick

Mitgliederversammlung von Haus & Grund Weinheim

Am 13.06.2023 fand im Rolf-Engelbrecht-Haus in Weinheim die Mitgliederversammlung von Haus & Grund Weinheim und Umgebung statt.

Der erste Vorsitzende Steffen Hinkel eröffnete um 18:30 Uhr die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er sagte, dass der Zentralverband von Haus & Grund als starker Lobbyverband, für die Interessen der Vermieter kämpft und auf diesem Weg in letzter Zeit häufig in Rundfunk und Fernsehen vertreten war. Dabei betonte er, dass die Verdienste um die derzeitigen Gesetze Erfolge durch die Verbandsarbeit von Haus & Grund sind.

Steffen Hinkel erläuterte den Jahresbericht und freute sich, dass die Vorträge im letzten Jahr ab Mai 2022 wieder vor Ort stattfinden konnten. Von „Erbrecht“ über „die neue Grundsteuer“ bis zu „Fehlern bei mangelhaftem Versicherungsschutz“, reichte die Spanne der Veranstaltungen.

Außerdem konnte zur Mitgliedergewinnung im Sommer ein Stand vor der Bäckerei Kadel in Birkenau organisiert werden.

Der erste Vorsitzende freute sich, dass rund 1000 Rechtsberatungen und rund 70 Steuerberatungen im letzten Jahr stattfinden konnten und, dass die Neueintritte, mit über 170 Mitgliedern, so hoch wie noch nie waren. Allerdings stehen dem auch knapp 90 Austritte gegenüber, beispielsweise durch Tod oder Verkauf der Immobilien.

Der Geschäftsführer Michael Kempf ging bei seinem Geschäftsbericht ins Detail.
Das Gebäudeenergiegesetz soll zwar noch vor der Sommerpause entschieden werden, aber deutlich abgeschwächt von dem ursprünglichen Antrag. Das heißt, dass die Verpflichtung die Heizung erneuern zu müssen um 4 Jahre verschoben wird. Dann müssen allerdings alle neuen Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Er führt die Verbesserung des Gesetzes auf die gute Arbeit von Haus & Grund Deutschland zurück. Er hat viele ältere Leute erlebt, die jetzt ihr Haus verkaufen müssen, da sie durch die von der Regierung angestrebten Gesetzesänderungen sehr verunsichert wurden und sich die ganzen Neuerungen mit ihrer kleinen Rente nicht leisten können.

Herr Kempf ist, auf den Weinheimer Ortsverein bezogen, froh, dass der 1. Vorsitzende, Steffen Hinkel sich so engagiert. Er hat, seit dessen Engagement im Aufsichtsrat beim Landesverband, die Möglichkeit, Einfluss auf die Entwicklungen an höherer Stelle zu nehmen.

Der Geschäftsführer dankte Steffen Hinkel und den Mitarbeiterinnen für deren Engagement und die Organisation von allen Veranstaltungen, sowie dem normalen Geschäftsbetrieb. „Dies alles ist nur möglich, weil wir so viele Mitglieder haben, die hinter dem Verein stehen, lobte Kempf. Er riet: „Anregungen sind immer willkommen!“

Der Beis
Ehrung Krebs 13.06.2023
Ehrung Krebs 20.06.2023
itzer Herr Dostal verlas, in Vertretung für den Schatzmeister, den Kassenbericht und äußerte, dass der Verein 2022 mit einem Gewinn von rund 25.000,- € gut gewirtschaftet hatte.

Die Kassenprüferin Christinane Heiß verlas den Revisionsbericht. Sie bezeugte, dass sie zusammen mit Ursel Rotter die Kasse geprüft hatte. Dem Verein wird eine ordentliche und lückenlose Buchführung bestätigt. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Daraufhin beantragte Frau Heiß den Vorstand zu entlasten. Alle Mitglieder stimmten dafür, keine Enthaltung, keine Gegenstimmen, somit wurde die Entlastung einstimmig erteilt.

Herr Kempf leitete die Wahl, bei der Schatzmeister Volker Szallies im Amt bestätigt wurde.

Abschließend fand die Ehrung eines langjährigen Mitgliedes statt. Herr Hinkel ehrte für 50 Jahre Vereinstreue Alfred Krebs.
Alfred Krebs bekam eine Urkunde, eine Teetasse, sowie ein Regenschirm überreicht, da Haus & Grund seine Mitglieder nicht im Regen stehen lassen möchte.





 


 

Rückblick 08.-11.06.2023

Stand auf der Weinheimer Gewerbemesse


Gewerbemesse 8.-11.6.23
Haus & Grund Weinheim und Umgebung war auf der Weinheimer Gewerbemesse, die vom 08.-11.06.2023 in Weinheim vor dem Sepp-Herberger-Stadion stattfand, mit einem Stand vertreten. Der Stand wurde zusammen mit dem Weinheimer Gewerbeverein veranstaltet und zog viele Besucher der Messe an.

Es konnten sogar Neumitglieder gewonnen werden, die sich über das gute Beitritts-Angebot freuten. Es ließ sich ein Pärchen beraten, das in absehbarer Zeit seine Immobilie verkaufen oder vermieten wollte und dafür rechtliche Beratung benötigt. Steffen Hinkel, der Erste Vorsitzende des Vereins, erklärte die Vorteile der Mitgliedschaft, die beispielsweise die kostenfreie mündliche Rechts- und Steuerberatung, die Immobilie betreffend, beinhalten.

Deshalb werden wir im kommenden Jahr wieder an der Weinheimer Gewerbemesse teilnehmen, sagte Steffen Hinkel, der den Stand betreute.

Weitere Informationen bei: Haus & Grund Weinheim, Luisenstr. 22, 69469 Weinheim, Telefon 06201/13040, hug-weinheim@t-online.de



Rückschau zum Vortrag

Die Immobilie im Erbrecht


Zu diesem aktuellen Thema referierte der Fachanwalt für Erbrecht Matthias Hollenbach am 25.Mai bei Haus & Grund Weinheim im vollbesetzten Saal des Rolf-Engelbrecht-Hauses.

In Zeiten hoher Verkehrswerte stand die Übertragung von Grundbesitz auf die nächste Generation bereits zu Lebzeiten im Fokus der Ausführungen. In dem rund einstündigen Vortrag beleuchtete der Referent verschiedene Gestaltungsvarianten zur optimalen Ausnutzung der unverändert gebliebenen steuerlichen Freibeträge.
So kann beispielsweise das Familienheim steuerfrei auf den Ehegatten übertragen werden, ohne dass dessen Freibeträge hierfür in Anspruch genommen werden müssen. Mit Einschränkungen ist dies auch bei Übertragung auf die Kinder durch Testament möglich.

Hollenbach empfahl in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei der Testamentsgestaltung die Bildung von streitanfälligen Erbengemeinschaften zu vermeiden und stattdessen Vermögenswerte durch Vermächtnislösungen zu übertragen.

Im Anschluss beantwortete der Fachanwalt zahlreiche Fragestellungen aus dem Publikum und bedankte sich für das rege Interesse auch der zahlreich erschienenen Nichtmitglieder, von denen einige spontan ihren Beitritt zum Verein erklärten.

Wenn Sie auf das folgende Bild klicken, öffnet sich die PPT-Datei.

Hollenbach_Matthias


Weitere Informationen bei:
Haus & Grund Weinheim, Luisenstr. 22, 69469 Weinheim, Tel.: 06201/13040, hug-weinheim@t-online.de

Rückschau zum Vortrag vom 28.02.2023:

Rückschau zum Vortrag: „Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung“


Haus & Grund Weinheim und Umgebung lud Ende Februar zu einem spannenden Vortrag über die Betriebskosten und die neue CO 2 Abgabe in das Rolf-Engelbrecht-Haus in Weinheim ein. Dass Interesse an der Veranstaltung war so groß, dass der Saal übervoll besetzt war, was wohl mit den vielen neuen Gesetzen rund um die Immobilie wie beispielsweise der CO 2 Abgabe zu tun hatte.

Der vortragende Rechtsanwalt von Haus & Grund, Michael Kempf, sagte, dass „die Abrechnung der Betriebskosten ja immer einmal jährlich ein Thema ist. In den Zeitungen ist dann davon zu lesen, dass jede zweite Betriebskostenabrechnung falsch ist. Das ist dann der Zeitpunkt zu dem bei Haus & Grund Weinheim viele ratlose Menschen landen und sich Unterstützung suchen.“

BetriebskostenvortragEr erläuterte, dass „grundsätzlich nur die Betriebskosten umgelegt werden können, die vertraglich vereinbart wurden.

Anhand des Infoblatts von Haus & Grund erklärte Michael Kempf beispielsweise folgende Betriebskosten wie die Kosten der Wasserversorgung und -entsorgung, sowie das Niederschlagswasser, die Kosten der Heizung (Beschaffungskosten und Wartung) und die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung. Die Sonstigen Betriebskosten, wie z.B. die Kosten der Dachrinnenreinigung, müssen im Mietvertrag genau beschrieben werden, sonst können sie nicht umgelegt werden. Die hier aufgeführten Betriebskosten sind lediglich Beispiele und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Michael Kempf rät die Nebenkosten so zu vereinbaren, dass die ungefähren Kosten, die entstehen, abgedeckt werden. Erfahrungswerte der letzten Abrechnungen können bei der Ermittlung der Höhe hilfreich sein. Sein Tipp ist: „vereinbaren Sie lieber etwas mehr Geld für die Betriebskostenvorauszahlung, dann müssen Sie dem Geld nicht hinterherlaufen und nicht in Vorlage treten.“

Der Anwalt bedauert, dass durch die exorbitante Erhöhung der Strom- und Gaspreise große Probleme auf Vermieter und Mieter zukommen werden. Somit ist auch abzusehen, dass es zu hohen Nachzahlungen bei den Betriebskosten kommen wird. Dadurch stellte sich die Frage, ob man bereits erhöhte Vorauszahlungen verlangen kann?
Bisher ging das nur, wenn der Mieter bei der letzten Abrechnung nachzahlen musste. Jetzt kamen die Gerichte jedoch zu dem Schluss, dass eine Betriebskostenerhöhung auch bei unvorhergesehenen Ereignissen unterjährig verlangt werden kann, auch wenn noch keine Betriebskostenabrechnung vorliegt.
Wichtig ist der frühzeitige Hinweis an den Mieter, dass sich beispielsweise die Heizkosten verdoppelt haben.

Der Mieter hat das Recht, wenn er die Betriebskostenabrechnung erhält, diese zu prüfen. Er hat auch das Recht die Originalbelege einzusehen. Wenn die Unterlagen beim Mieter verbleiben sollen, reichen Kopien der Originalbelege aus, erklärt Michael Kempf.

Der Rechtsanwalt sagt, dass die Heizkosten verbrauchsabhängig aufgeschlüsselt sein müssen. Zum Stichwort Heizkostenverteiler gibt es Grundkosten und Verbrauchskosten, die separat aufgestellt werden müssen. Diese Regel gilt nur im Mehrfamilienhaus, nicht im Zweifamilienhaus, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt.

Die CO 2 Abgabe ist ab 01.01.2023 neu zu zahlen. Dabei entfällt jeweils ein bestimmter Anteil des Öl- oder des Gasverbrauchs auf den Mieter und den Vermieter. Bei Gas- oder Ölbestellungen teilt die Abrechnungsfirma wie beispielsweise Techem oder Ista den Anteil des CO 2 Ausstoßes mit. Ein bestimmter Anteil muss dann vom Vermieter bezahlt werden, obwohl er den Brennstoff nicht verbraucht hat. Hat der Mieter einen hohen Verbrauch, zahlt auch der Vermieter dementsprechend mehr für die CO 2 Abgabe.

Abschließend beantwortete Michael Kempf viele Fragen. Jedoch werfen die gesetzlichen Neuerungen immer weitere Fragen auf, für die es momentan keine Lösungen gibt. Das Team von Haus & Grund Weinheim bemüht sich weiterhin für Ihre Rechte.

Der nächste Vortrag von Haus & Grund findet am 25.Mai 2023 statt. Gerne laden wir Sie hierzu ein.
Weitere Informationen über eine Mitgliedschaft, juristische und steuerliche Fragen, erhalten Sie bei Haus & Grund Weinheim und Umgebung e.V., Luisenstraße 22, 69469 Weinheim, Telefon: 06201/13040, www.haus-und-grund-weinheim.de


Neue Parkschilder


Seit Februar 2023 haben wir neue Parkplatzschilder an unseren drei Parkplätzen vor dem Haus angebracht. Jetzt ist das Parken auf unseren eigenen Stellplätzen gesichert.

Gerne können Sie unsere Parkplätze während der Beratung bei uns nutzen. Falls alle drei Plätze belegt sein sollten, können Sie auch in zweiter Reihe hinter den Fahrzeughaltern, die bei uns zur Beratung sind, parken.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Parkschilder

Rückblick:

"Fehler, die Hauseigentümer bei mangelhaftem Versicherungsschutz Geld kosten"

Ingrid Jordan-Berger, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der GET Service GmbH, gab einen Überblick über die Optimierung des Versicherungsschutzes bezüglich Immobilien. Sie zeigte auf, wie Fallstricke im Umgang mit Versicherungen vermieden werden können.

Jordan-Berger

Die Rechtsanwältin gab praktische Tipps, was Eigentümer und Vermieter zur Absicherung des Risikos beachten sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Aus Erfahrungen mit der Schadenabwicklung in Folge des Unwetters durch Tief Bernd mit verheerenden Zerstörungen im Ahrtal, wurde über die häufigsten Mängel des Versicherungsschutzes berichtet.

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Videos zu Online-Vorträgen

17.02.2022 Ausgleichung von Pflegeleistungen im Erbfall

23.11.2021 Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie?

23.09.2021 Vorweggenommene Erbfolge und Testamentsgestaltung

20.05.2021 Absicherung des Ehegatten in der Vermögensnachfolge

15.04.2021 Neuerungen im Wohnungseigentumsrecht

Veranstaltungsrückblicke im Überblick

Mitgliederversammlung 2022

Neuer Badener Aufsichtsrat

Präsenz in Birkenau

Vortrag Grundsteuer

Weitere Ehrungen von Mitgliedern in 2021

Rückblick Mitgliederversammlung 2021

Ehrungen für 50 Jahre Mitgliedschaft

Verschmelzung mit Haus & Grund Ladenburg 2019 vollzogen

Tag der offenen Tür bei Haus & Grund Weinheim und Umgebung

Vortrag - Was Vermieter beim Datenschutz beachten sollten

Vortrag - Wie kann ich meine Immobilie übertragen?

Erste gemeinsame Mitgliederversammlung 2020

Wir sind für Sie da!

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