Pressemitteilung vom 28.08.2019
Reform des WEG-Rechts erleichtert bauliche Maßnahmen
Haus & Grund sieht Nachbesserungsbedarf bei Harmonisierung mit Mietrecht
„Die vorliegenden Pläne sind ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentierte
Positiv bewertet der Verband auch, dass sich die Arbeitsgruppe umfassend damit beschäftigt hat, wie WEG- und Mietrecht harmonisiert werden können. „Damit erhalten vermietende Wohnungseigentümer endlich die notwendige politische Aufmerksamkeit“, erläuterte Kai Warnecke. Die aktuell vorliegenden konkreten Vorschläge bleiben allerdings hinter den Forderungen des Verbandes zurück. „Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens muss zur Schaffung von Rechtssicherheit nachgebessert werden“, betonte der Verbandspräsident. Beispielsweise könne gesetzlich geregelt werden, dass sich das mietvertragliche Gebrauchsrecht nach dem in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zulässigen Gebrauch – also etwa nach der Teilungserklärung und der Hausordnung – richtet. „Jetzt besteht die Chance, künftige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und damit Eigentümer, Mieter und Gerichte zu entlasten“, so Warnecke.